Auch 2025 bleibt Photovoltaik für Privatpersonen attraktiv. Folgende weitere Neuerungen des Solarstromgesetzes sollten Sie kennen:
Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen erhalten keine Vergütung, wenn der Strom zu Zeiten eines Überangebots zu negativen Preisen führt. Diese Stunden werden jedoch an den 20-jährigen Vergütungszeitraum angehängt, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen.
Sinkende Einspeisevergütung: Aktuell sinkt die Einspeisevergütung alle sechs Monate um ein Prozent. Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die zwischen dem 01. August 2025 und dem 31. Januar 2026 in Betrieb genommen werden, liegt bis 10 kWp bei 7,86 ct./kWh bei einer Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und bei 12,47 ct./kWh bei einer Volleinspeisung.
Smart-Meter-Pflicht: PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet sein. Bei Anlagen, die ungesteuert ins Netz einspeisen, wird die Einspeiseleistung auf 60 Prozent reduziert.
Solarpflicht: Die Bestimmungen zur Solarpflicht wurden in einigen Bundesländern ausgeweitet, unter anderem in Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Erleichterte Direktvermarktung: Die Direktvermarktung von Solarstrom wird für kleinere Anlagen unter 100 kWp vereinfacht, was neue Vermarktungsmöglichkeiten eröffnet.